Die vermögensverwaltende Investment GmbH bietet durchaus Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Wertpapieren (ETFs oder anderen Fonds, Derivaten, Anleihen, Aktien etc.). Ein privater Anleger, welcher z.B. Aktien mit Gewinn veräußert, zahlt 26,375 % Steuern (Abgeltungssteuersatz beträgt 25 %; darauf 5,5 % Soli ergibt einen Gesamtsteuersatz von 26,375 %). Die eigene vermögensverwaltende GmbH zahlt auf diese Veräußerungsgewinne nur 1,54 % Steuern. Es können folglich bis zu 98,46 % des Gewinns reinvestiert werden und dadurch entwickelt sich ein stetig steigendes Potential zur Reinvestition.
Fazit : Ein Vergleich mit der Besteuerung von Kapitalerträgen, der man als Privatperson aus dem Gewinn durch einen vergleichbaren Wertpapierhandel unterliegt lohnt ab einer bestimmten Depotgröße immer.
Als Faustregel kann man sagen, dass sich eine eigene vermögensverwaltende Investment GmbH ab einer Depotgröße von circa 100.000 € lohnt.